AKTION TIERGESUNDHEIT

Vom 1. bis 31. Mai 2012 rufen Hills und der Bundesverband praktizierender Tierärzte erneut Hunde und Katzenbesitzer zur tierärztlichen Vorsorgeuntersuchung auf.
Tierbesitzer erhalten einen Gutschein über 20 € als Zuschuss für eine tierärztliche Vorsorgeuntersuchung.
Weitere Informationen finden Sie auf www.AktionTiergesundheit.de

Unsere Praxis macht mit!

Hundeführerscheinkurse

Unsere Praxis führt “Hundeführerscheinkurse” zur Erlangung der Sachkunde (Sachkundenachweis Schleswig-Holstein) in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Schleswig-Holstein durch

Grundwissen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden -Sachkundenachweis-

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte!

Jetzt Ihr Kaninchen gegen Myxomatose und RHD (Chinakrankheit) impfen!

Die Myxomatose und die RHD sind hochansteckende Krankheiten,die durch Viren hervorgerufen werden.
Diese Viren werden durch Stechmücken und Flöhe übertragen!
Auch im Haus lebende Kaninchen sind gefährdet!

Typische Symptome der Myxomatose sind geschwollene Augenlider, Ödeme unter der Haut und eiternde Entzündungen an Augen und Nase.Auch das Anschwellen des Kopfes ist charakteristisch.
Bei der RHD sterben die Tiere perakut an inneren Blutungen! Es gibt keine Behandlung , nur die vorbeugende Impfung!

Am besten ist es, die Kaninchen im März oder spätestens April gegen beide Erkrankungen zu impfen, es gibt einen Kombinationsimpfstoff, der ein Jahr Schutz vorhält.

www.impfung-kaninchen.de

Die Zeckensaison ist eröffnet!

Wir informieren Sie gerne wie Sie mit einfachen Mitteln Zeckenbefall bei Ihrem Hund/Ihrer Katze verhindern können

Lassen Sie nicht zu, dass es zu einer Übertragung einer gefährlichen Krankheit durch eine Zecke bei Ihrem Hund oder Ihrer Katze kommt!

weitere Informationen:

www.esccap.de
www.zeckenstopper.de
www.scalibor.de
www.zeckenprotector.de

http://www.presse.bayer.de/baynews/baynews.nsf/id/Seresto-Langanhaltender-Zecken-und-Flohschutz-fuer-Katzen-und-Hunde

Impfen für Afrika:

Aktionstag am 15.Mai 2012

Ihr Haustier muss geimpft werden?

Dann unterstützen Sie doch den Aktionstag Impfen für Afrika , indem Sie Ihr Tier am 15.Mai 2012 impfen lassen!
An diesem Tag spenden wir die Hälfte der Impfeinnahmen an Tierärzte ohne Grenzen.

Gute Sache: Tierärzte ohne Grenzen e.V. unterstützt mit den Spenden Menschen in Afrika, die von der Nutztierhaltung leben

Verlosung : Unter allen Teilnehmern verlost Tierärzte ohne Grenzen 10 Überraschungspakete für Tierfreunde

Link: www.togev.de

www.impfenfuerafrika.de

http://www.impfung-hund.de/

http://www.katzenschnupfen.de/

Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere

Neue Regelungen seit 1. Januar 2012

Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.

Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft

http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/.

Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte „gefährliche Hunde“. Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen“ und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen“ Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/.

Newsletter März 2012

Die Themen dieser Ausgabe:

 

  • Gefährliche Zecken trotzen Kälte und Hitze
  • Dritte Runde: Aktion Tiergesundheit im Mai
  • Erleichterungen beim Reisen mit Tieren
  • Vergiftungsgefahren ausschalten
  • Nachgefragt: Was versteht man unter Dispensierrecht?

Gefährliche Zecken trotzen Kälte und Hitze

 

Zecken, die Krankheitserreger in sich tragen und damit eine besondere Gefahr für Hunde und Katzen darstellen, scheinen Kälte und Hitze besser zu überleben als Zecken, die nicht infiziert sind. Darauf weisen aktuelle Studien hin. So zeigte sich in einer Untersuchung aus den USA zum Beispiel, dass Ixodes-Zecken, die den Erreger der Anaplasmose in sich tragen, bei winterlichen Temperaturen ein Antifrost-Schutzenzym bilden, das ihre Überlebensrate im Vergleich zu nicht infizierten Zecken erhöht. In der Schweiz wurde dagegen belegt, dass mit dem Borreliose-Erreger befallene Zecken weniger empfindlich auf Wärme und Trockenheit reagieren und zu einem deutlich höheren Anteil überleben als andere Zecken. Schlussfolgerung daraus ist, dass sowohl in sehr kalten als auch in sehr warmen und trockenen Monaten der Anteil riskanter Zecken, die Krankheiten auf Hunde und Katzen übertragen können, höher sein kann als es in diesen Jahreszeiten zu erwarten wäre. Die unabhängige parasitologische Expertenorganisation ESCCAP www.esccap.de empfiehlt daher insbesondere in Regionen, in denen mit Erregern infizierte Zecken gehäuft vorkommen, Hunde und Katzen mit freiem Auslauf ganzjährig mit einem Zeckenschutz zu behandeln.

 

Dritte Runde: Aktion Tiergesundheit im Mai

 

Nach dem großen Zuspruch in den beiden Vorjahren, geht die „Aktion Tiergesundheit“ in die dritte Runde. Wiederum ruft der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) gemeinsam mit dem Tiernahrungshersteller Hill’s Hunde- und Katzenbesitzer in ganz Deutschland auf, bei ihrem Tier im Mai eine Vorsorgeuntersuchung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung werden einen Monat lang mit 20 Euro bezuschusst. Um den Zuschuss für die Untersuchung zu erhalten, müssen Sie lediglich den Gutschein im Wert von 20 Euro auf der Aktionsseite www.AktionTiergesundheit.de ausdrucken, nach der Behandlung ausfüllen, durch den Tierarzt abstempeln lassen und per Post an Hill’s schicken. Der Betrag wird dann umgehend auf Ihr Konto überwiesen.

 

Erleichtungen beim Reisen mit Tieren

Seit Januar müssen Hunde, Katzen und Frettchen für die Einreise in alle EU-Mitglieds-staaten nur noch eine gültige Tollwutimpfung vorweisen, mit einem Transponder gekennzeichnet sein, und der EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden. Ein Bluttest ist nur noch für die Wiedereinreise nach Deutschland aus bestimmten Drittländern nötig. Für das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland gilt zusätzlich: Hunde müssen frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise von einem Tierarzt gegen Bandwürmer (Echinokokkose) behandelt werden. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses von dem Tierarzt zu bescheinigen, der die Behandlung durchführt hat.

Die Vorschriften für die Wiedereinreise nach Deutschland aus Drittländern sind nachzulesen unter www.smile-tierliebe.de.

Vergiftungsgefahren ausschalten

Vor allem Jungtiere werden aufgrund ihrer Neugierde häufig ein Opfer von Vergiftungen. Katzen sind dabei allgemein empfindlicher als Hunde, da ihre Leber weniger gut in der Lage ist, Stoffe zu entgiften. Außerdem betreiben Katzen eine intensivere Körperpflege, durch die sie am Fell haftende Giftstoffe auch über den Magen-Darm-Trakt aufnehmen. Besonders häufig kommt es zu Vergiftungen durch Ratten- und Mäusegift, Schneckenkorn, Insektenvernichtungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Pflanzendünger, Farben (vor allem bleihaltige wie Rostschutzfarbe), Heizöl, Kerosin, Terpentin, Phenolabkömmlinge (in Desinfektionsmitteln, Mottenkugeln, Teerprodukten), Reinigungsmittel, Arzneimittel des Menschen (hochtoxisch sind z. B. Schmerz- und Rheumamittel sowie die Anti-Baby-Pille). Bei Wohnungskatzen stellen manche Zimmerpflanzen eine weitere Vergiftungsquelle dar. Generell sollten deshalb, ähnlich wie in einem Haushalt mit Kleinkindern, alle Chemikalien und Medikamente (junge Hunde zerbeißen gern die knisternden Packungen) sorgfältig und für Haustiere unzugänglich aufbewahrt werden. Wohnungskatzen sollte Gras angeboten werden. Meist unterlassen sie dann das Annagen von Zimmerpflanzen. Sicherer ist es, auf gefährliche Pflanzen in der Wohnung verzichten.

Für die Behandlung einer Vergiftung gelten folgende Grundsätze: Je früher sie erfolgt, desto größer ist die Chance, dass das Tier überlebt und bleibende Schäden an Organen verhindert werden. Bei manchen Giftstoffen ist durch ein Gegengift oder bestimmte Medikamente eine gezielte Therapie möglich (gegebenenfalls zerbissene Packungen mit zum Tierarzt nehmen).

Nachgefragt: Was bedeutet Dispensierrecht?

 

Tierärztin Astrid Behr vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte: „Unter Dispensierrecht versteht man die gesetzliche Erlaubnis, Arzneimittel herzustellen, zu lagern, abzufüllen und zu verkaufen. Das Dispensierrecht haben in Deutschland neben den Apothekern zur Versorgung von erkrankten Menschen auch praktizierende Tierärzte für die Behandlung eigener Patienten. In jeder Tierarztpraxis gibt es deshalb eine tierärztliche Hausapotheke. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld, denn die für die Behandlung Ihres Tieres nötigen Medikamente halten die Tierarztpraxen vorrätig. Sie bekommen sie direkt nach der Untersuchung Ihres Tieres und der Diagnosestellung. So müssen Sie nicht noch eine öffentliche Apotheke aufzusuchen, die dort meist nicht vorrätigen Medikamente bestellen und dann abholen. Außerdem fällt keine Rezeptgebühr an, durch die zusätzliche Kosten zwischen fünf und zehn Euro entstehen würden. Auch wird üblicherweise in den Tierarztpraxen kein Teilmengenaufschlag für das Abpacken der für die Behandlung des Tieres erforderlichen Medikamentenmenge erhoben. Überdies ist vor allem für Tiere, die sich schon in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium befinden, die sofortige Verfügbarkeit von Arzneimitteln oftmals lebensrettend. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.smile-tierliebe.de.“

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Weitere Infos gibt es im Internet auf www.smile-tierliebe.de

© Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V., bpt

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